Übergangsfrist für Abbau von Barrieren im Handel muss verlängert werden. ÖVP-Club im Kärntner Landtag stellte Antrag auf Gleichbehandlung von Privatwirtschaft mit öffentlicher Hand.
Klagenfurt, 12. August 2014; Das Beispiel eines Klagenfurter Juweliers, der wegen einer 11,5 Zentimeter hohen Stufe vor seinem Geschäft mit einer Anzeige konfrontiert ist, zeigt, dass in Sachen Barrierefreiheit im Handel noch viele Fragen offen sind. „Selbstverständlich bekennen wir uns zur Barrierefreiheit, regen dabei aber etwas mehr Flexibilität und Hausverstand an“, sagt LAbg. Mag. Markus Malle, Wirtschaftssprecher der Kärntner Volkspartei. Laut Malle sind zu viele Fragen offen, um sie in der jetzt noch verbleibenden Übergangsfrist zu lösen. Gemäß Behindertengleichstellungsgesetz wurde die Übergangsfrist für den Abbau von Barrieren in Bauwerken der Privatwirtschaft mit Ende 2015 festgesetzt. Der Bund hingegen hat für den Abbau von Barrieren in öffentlichen Gebäuden eine Übergangsfrist bis 2019. „Diese Ungleichbehandlung zwischen öffenftlicher Hand und Privatwirtschaft sehen wir nicht ein“, sagt Malle.
Daher haben die VP-Abgeordneten im Kärntner Landtag einen Antrag gestellt, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, in Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Gesundheit zu erreichen, dass es hinsichtlich der Barrierefreiheit von Bauwerken zu einer Gleichbehandlung der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft kommt. „Konkret fordern wir eine einheitliche Übergangsfrist für alle bis 2019“, sagt Malle. Zudem müsse es für Betriebe, in denen eine barrierefreie Adaptierung, beispielsweise aufgrund des Denkmalschutzes, unmöglich ist, eine Opt-Out-Möglichkeit geben. „Ein solcher Betrieb könnte sich dann als nicht-behindertengerecht deklarieren und wäre somit von den gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen.“