Allein im Arbeitnehmerbereich muss jeder heimische Betrieb 1100 Vorschriften beachten! Und viele davon sind so geschrieben, dass man der Auslegung des jeweiligen Beamten unterworfen ist. So zuletzt in Villach, wo ein Unternehmer Besuch vom Arbeitsinspektorat bekam. Neben den klassischen Überprüfungen der Arbeitsplätze wurden auch penibel die vorhandenen kleinen Handwinkelschleifer untersucht. Es dürfen nämlich nur noch solche Flex verwendet werden, die einen bestimmten Vibrationsgrad nicht überschreiten, da dadurch Durchblutungsstörungen ausgelöst werden KÖNNTEN!!!
Und dies ist natürlich nachzuweisen. Was bei jenen, sich in Verwendung befindlichen, nicht möglich war. Von zwei originalverpackten Geräten im Betrieb, wurde bei einem darauf gar nicht eingegangen und beim zweiten war nicht der genaue Wert angegeben, sondern nur der Hinweis, dass dieser der Norm entspräche. Laut Arbeitsinspektor darf der Unternehmer beide neuen Geräte nicht in Betrieb nehmen – mit Hinweis auf die Weißfingerkrankheit. Einem Befund, der normalerweise durch den ständigen Gebrauch bei Presslufthämmern auftreten kann. Wieder einmal wurde eine Regelung erlassen, um (so war es zumindest gedacht), den übermäßigen Gebrauch von Presslufthämmern, bei dem dieses Krankheitsbild auftreten kann, einzuschränken. Die ausführenden Beamten lassen sie aber in einem Betrieb Anwendung finden, wo die Flex ab und zu im Einsatz ist.
Wer aber ständig nur drauf aus ist Unternehmer zu gängeln, darf sich nicht wundern, dass die Konjunktur nicht anspringt!