Politik hinter den Kulissen
– was Kärnten bewegt
15.02.2018

Digitale Betriebsstätte

Viel zu lange wurde in Zeiten einer voranschreitenden Globalisierung darauf vergessen, sich Gedanken über eine Steuergerechtigkeit für digital tätige Unternehmen zu machen.  Während in der Vergangenheit diesen Umsätzen zu wenig Bedeutung beigemessen wurde, ist es heute unbedingt notwendig die Steuerflucht von Web-Unternehmen zu unterbinden.

Mittlerweile kann man nicht mehr von einem fairen Wettbewerb sprechen, wenn sich einige marktbeherrschende Online-Firmen aufgrund von fehlenden Rahmenbedingungen klare Vorteile gegenüber dem stationären Handel verschaffen. Die Einführung einer digitalen Betriebsstätte und die Versteuerung von Gewinnen in jenem Land, in dem sie auch erwirtschaftet werden, ist daher unbedingt anzustreben.

Gleichzeitig muss aber auch bei der Einführung unbedingt darauf geachtet werden, dass die Abwicklung vor allem in der Handhabung mit minimalen administrativen Aufwendungen verbunden ist. Sonst wird aus der guten Idee wieder eine Schikane, die jedes Unternehmen, dass erste Schritte in der digitalen Welt setzt mit überbordender Bürokratie bestraft.

Vorstellbar wäre, dass diese Erträge mit einem europaweit einheitlichen Besteuerungssatz über das jeweilige heimische Finanzamt abführbar werden. Trotz aller Argumente gegen die digitale Betriebsstätte führt aber kein Weg daran vorbei, dass die Steuern auch dort zu zahlen sind, wo verkauft wird.

 

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Markus Malle

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