Demokratiepolitisch großer Wurf für alle Kärntnerinnen und Kärntner
Klagenfurt (OTS) – „Mit der Novellierung der Kärntner Landesverfassung haben wir einen enormen demokratiepolitischen Schritt geschafft, weil wir dem Landtag endlich mehr Möglichkeiten und Rechte verschaffen, die Regierung zu kontrollieren!“, so der VP-CO Stv. Markus Malle heute im Kärntner Landtag. Mit der Abschaffung des Proporzsystems werde künftig klar getrennt zwischen Regierung und Opposition, „wodurch für die Bevölkerung eindeutig ersichtlich wird, wer regiert und wer kontrolliert. Es geht auch nicht um die Absicherung, wer künftig in der Regierung sitzt. Einzig essentiell ist, dass der Kärntner Landtag die Regierung zukünftig stärker kontrollieren kann und wird.“, betont Malle. Für diese effizientere Kontrolle würde der Kärntner Landtag als Ganzes und die Oppositionsparteien im Besonderen gestärkt. „Zusätzliche Informationsrechte, die Stärkung des Minderheitsrechtes bei Untersuchungsausschüssen, stellen sicher, dass Kontrolle umfassend ausgeübt werden kann.“ sagt Malle. Neben den Regierungssitzungsprotokollen seien zukünftig auch sämtliche Regierungssitzungsakten allen Landtagsabgeordneten zugänglich. Weiters stelle den Vorsitz des Kontrollausschusses, einem scharfen Kontrollinstrument, in Zukunft automatisch die stimmenstärkste Oppositionspartei. Ausgebaut würden die Rechte des Kärntner Landtages auch dadurch, „dass es kein Budget ohne vorherigen Rechnungsabschluss mehr geben wird.“, so Malle, denn der Rechnungsabschluss müsse samt Prüfbericht zuerst durch den Landtag, ehe ein Budget für das darauffolgende Jahr beschlossen werden kann. „Wir werden daher nicht mehr sehenden Auges in eine finanzielle Katastrophe hineinschlittern. Der Landtag hat endlich die Kontrolle darüber, dies zu verhindern“, erläutert Malle. Auch das Instrument der „Dringlichkeitsanfrage“ wurde massiv gestärkt, so könne zukünftig mit 1/3-Mehrheit der Abgeordneten eine Dringlichkeitsanfrage beschlossen werden. „Regierungsmitglieder müssen innerhalb von vier Stunden erscheinen um dem Landtag und Rede und Antwort zu stehen. Wenn dem nicht nachgekommen wird, verliert das befragte Mitglied zurecht, den Anspruch auf den Bezug für diesen Tag.“, erläutert Malle. Unmöglich gemacht würde mit der Novellierung der Kärntner Verfassungsreform auch eine LEX-FPK, „indem eine Minderheit den Beschluss von Neuwahlen durch 13-fachen Auszug aus dem Landtag verhindert. Demokratie kann nicht bedeuten, dass einige wenige über die Mehrheit hinweg entscheiden können“, erläutert VP-CO Ferdinand Hueter. Veräußerungen des Landes (ab 50.000 Euro) sind zukünftig nur noch durch Beschlussfassung möglich, „damit gehören Ausverkäufe, wie der der Kelag endlich zur Vergangenheit.“, betont Hueter. Der Landesrechnungshof könne künftig weiters Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen. Ein Mehr an Transparenz verschaffe außerdem das erstmalige Rederecht für EU-Abgeordnete in einem österreichischen Landtag. „Wir können zurecht sagen, das wir unser Wahlversprechen gehalten haben: Kärnten wird moderner und der Landtag stärker.“, so Hueter anschließend.