Im gestrigen Ministerrat wurden die Eckpunkte des rund 26,5 Milliarden Euro schweren Sparpakets beschlossen. In den rund 90 Gesetzen verbergen sich so manche Belastungsbomben, aber auch ein wesentlicher Meilenstein im Ausbau der sozialen Absicherung für Selbständige, den Ihre Interessenvertretung trotz des allgemeinen Spardiktats umsetzen konnte. Im Gegensatz zu unselbstständig Beschäftigten, die im Krankheitsfall durch Entgeltfortzahlung und Krankengeld abgesichert sind, gibt es für Unternehmer derzeit nur die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung. Bei längerer Krankheit, die oftmals die Existenz des Betriebes gefährdet, soll nun ein den Regelungen für Arbeitnehmer entsprechender Anspruch auf Krankengeld (bzw. wahlweise Betriebshilfe) eingeführt werden. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 26 Wochen soll ein Anspruch auf Leistung bestehen. Für die Zeit davor gibt es weiterhin die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung. Anspruchsberechtigt wären jene Unternehmer, die weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, damit auch alle EPU.
Damit zeigt sich wieder einmal, welch langen Atem man benötigt, um die berechtigten Forderungen der Unternehmerinnen und Unternehmer wenigstens schrittweise zu erreichen. Aber wir haben wieder ein Mosaiksteinchen geschafft – getreu unserer Maxime: Erfolgreich ist, wer umsetzt. Wobei ich Ihnen in diesem Fall wünsche, dass Sie diese Hilfe niemals in Anspruch nehmen werden müssen!