Die Arbeit in der Interessenvertretung ist eine herausfordernde, aber in den meisten Fällen extrem spannende. Ab und zu würde man aber noch viele zusätzliche Hände brauchen um sich auf den Kopf zu greifen. Ein so ein Beispiel sind die Bagatellsteuern, wie z.B. die Vergnügungssteuer, die ein Sinnbild für überalterte Auflagen und Denkmuster sind.
Diese Gemeindeabgabe hat es aber wirklich in sich. In den meisten Kärntner Gemeinden werden hier wahnsinnig gravierende Beträge zwischen 500 und 2000 Euro im Jahr eingenommen. Sie verteuern Ringelspielfahrten, Kinotickets oder Eintrittskarten von Konzerten und sonstigen Veranstaltungen. Bis zu 20 Prozent sind zu berappen, natürlich zusätzlich zur Mehrwertsteuer, was nicht nur die Spanne des Veranstalters verkürzt, sondern auch in den meisten Fällen etwa dem Verwaltungsaufwand entspricht, der notwendig ist, um diese Steuern einzuheben. Der organisatorische Aufwand für den Unternehmer vor bzw. nach der Veranstaltung ist hier noch gar nicht eingerechnet.
Die Vergnügungssteuer – das zeigt schon der Name – ist daher spaßbefreit, längst nicht mehr zeitgemäß und verhindert Veranstaltungen und Spaß für Einheimische und Touristen, aber vor allem für die nächste Generation. Wien hat bei weitaus höheren Erträgen im vergangenen Jahr die Vergnügungssteuer abgeschafft, auch weil der Rechnungshof aufgezeigt hat, dass die Kosten der Einhebung in keiner Relation zu den Erträgen stehen.
Unser klares Ziel muss es sein, unternehmerische Initiative zu ermöglichen und zu entlasten, und nicht Bürokratie für Bagatellbeträge aufrecht zu erhalten. „Das haben wir immer schon so gemacht“ und „da kann ja jeder kommen“ sind die falschen Ansätze, um Kärnten zukunftsfit zu machen. Setzen wir einen ersten, minimalen Entlastungsschritt, um unseren Spaß von der Vergnügungssteuer zu befreien. Dann hätten wir den Spaß befreit, sozusagen, meint Ihr
Markus Malle