Die touristische Pionierzeit, aus der das bisherige Tourismusgesetz stammte, ist zu Ende, und das ist gut so: Gestern hat die Landesregierung auf Antrag des zuständigen Referenten Dr. Josef Martinz das neue, zeitgemäße Tourismusgesetz beschlossen. Eines ist mir daran das Wichtigste: Das klare Bekenntnis zur unternehmerischen Selbstverwaltung, denn künftig werden die Unternehmer, die mit ihren Abgaben die Mittel aufbringen, auch über ihre Verwendung entscheiden – und nicht mehr Bittsteller der Politik sein und hoffen, das wenigstens ein Teil der von ihnen aufgebrachten Steuermittel in den Tourismus ihrer Gemeinde zurückfließt. Dazu kommen eine klare Kompetenzaufteilung und transparente Mittelflüsse, die gewährleisten, dass in Zukunft mit den vorhandenen Budgets ein Maximum auf den Märkten herausgeholt wird – und nicht Parkbänke neu gestrichen werden.
Wie wichtig dieses Gesetz ist, zeigt nichts eindringlicher als die ersten Reaktionen der öffentlichen Verwaltung: Das Wirtschaftsministerium hat gewarnt, den Kärntner Gemeinden würde durch die Selbstverwaltung der Tourismusabgaben durch Tourismusunternehmer rund eine Million Euro fehlen. Also ist offenbar seit Jahrzehnten eine Million Euro pro Jahr zweckentfremdet worden! Ein besonderes Outing hat sich dabei der Villacher Bürgermeister Manzenreiter geleistet: Er kritisiert doch allen Ernstes, dass nunmehr „Leute Steuergeld verteilen“ dürften, die nicht von den Bürgern gewählt worden seien! Das wäre ja noch schöner, wenn diejenigen, die zahlen müssen, auch noch mitreden dürften, was mit ihrem Geld geschieht! Dabei bin ich für diesen Ausrutscher auch ein bisschen dankbar: Selten war es weltanschaulich so einfach, sich zu entscheiden