Ab dem heutigen Tag gilt ein vertragsloser Zustand zwischen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Ärztekammer (ÖÄK). Schon seit dem Vorjahr wurde über eine neue Honorarvereinbarung verhandelt. Natürlich mit unterschiedlichen Zielsetzungen: Die SVA wäre zu einer Erhöhung der Tarife für die große Mehrheit der Ärzte um vier Prozent bereit gewesen, für einige Sparten (Labor, Röntgen) hätte es aber auch Einschnitte gegeben. Immerhin zahlt die SVA für viele Leistungen im Schnitt um die Hälfte mehr als die Gebietskrankenkassen (GKK), in Einzelfällen sogar ein Vielfaches: So kostet eine Blutzuckerbestimmung die SVA 6,02 Euro, während die WGKK dafür nur 1,01 Euro erstattet. Die Aussicht auf eine langfristige Angleichung der Tarife behagte der Ärztekammer allerdings nicht. Die Furcht vor der Vorbildwirkung einer Tarifsenkung für die großen Kassen war offenbar zu groß. So kündigte die ÖÄK den Gesamtvertrag am 28. September 2009, die Bundesschiedskommission verlängerte den Vertrag bis zum 1. Juni 2010. Rein zufällig wird also ab heute ein vertragsloser Zustand ausgerechnet mit einer Sozialversicherung „geprobt“, die nur vier Prozent aller Versicherten vertritt, die auch noch einen Selbstbehalt von 20 Prozent bezahlen. Und während von Seiten des WKÖ-Präsidenten Christoph Leitl bis zuletzt Verhandlungsbereitschaft signalisiert wurde, fahren der Präsident und der Vizepräsident der Ärztekammer zufällig jeweils am 29.Mai – unerreichbar – auf Urlaub. Dass all diese Zufälle auf dem Rücken von uns Unternehmerinnen und Unternehmern ausgetragen werden, ist ein klares Foul: Denn mehr als 60 Prozent der SVA-Versicherten verdienen weniger als 1000 Euro im Monat. Daher muss es zu einem Einlenken der Ärztekammer und damit zu einem schnellen Ende dieser Zufälle kommen.
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