Politik hinter den Kulissen
– was Kärnten bewegt
16.06.2015

Geschafft: SVA-Mindestbeiträge sinken!

Jahrelang und in unzähligen Anträgen auf Landes- und Bundesebene hat der Wirtschaftsbund in den vergangenen Jahren eine Reduzierung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbstständige gefordert. Und jetzt ist es soweit: Heute hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Steuerreform beschlossen, die Mindestbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung von derzeit rund 724 Euro auf 406 Euro zu senken. Unser konsequenter Einsatz für die Unternehmen hat sich ausgezahlt: Diese Reduktion bedeutet niedrigere monatliche Beiträge und eine jährliche Ersparnis von bis zu 292 Euro.

Analog zum Beitragszuschuss für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen wird es nun für Selbstständige sogenannte „Mindest-Sozialversicherungsbeiträgen“ geben, die bereits mit 1.1. 2016 in Kraft treten sollen. Dies bedeutet im Bereich der Krankenversicherung eine Angleichung an die Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer. Trotz schwieriger Zeiten und geringer Spielräume ist es uns damit gelungen, einen der – berechtigten – Hauptkritikpunkte vieler EPU endlich auszuräumen. Das freut mich persönlich sehr.

Im Bereich der Pensionsversicherung soll die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze in Etappen ab 1. Jänner 2018 bis 1. Jänner 2022 erreicht werden. Auch das bringt eine spürbare Entlastung für viele kleine Unternehmerinnen und Unternehmer und vor allem EPU – aber auch eine höhere persönliche Verantwortung im Bereich der Pensionsvorsorge, damit man auch nach dem Ende der beruflichen Laufbahn seinen gewohnten Lebensstandard halten kann.

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