Unsere Unternehmen brauchen flexible und einfache Rahmenbedingungen – dafür setzen wir uns seit Jahren konsequent ein! Speziell im Tourismus- und Gastronomiebereich muss die Aushilfe im Betrieb für Familienmitglieder einfach und unkompliziert möglich sein – ohne negative Konsequenzen oder Strafen! Das haben wir nun für unsere Betriebe erreicht! Die kurzfristige Aushilfe durch nahe Angehörige wird wesentlich vereinfacht: Künftig kommt es bei diesen Fällen nur mehr darauf an, ob ein Entgelt vereinbart ist oder nicht. Geringfügige Zuwendungen wie freie Mahlzeit oder ein „Taschengeld“ ändern daran nichts.
Alle anderen schwammigen Kriterien wie „Betriebsnotwendigkeit“, „Selbsterhaltungsfähigkeit“ oder „Beistandspflicht nach ABGB“ wurden ersatzlos gestrichen. Durch diese Regelung wird es Familienangehörigen in Zukunft möglich sein, unbürokratisch und auf einfachem Weg auch kurzfristig im Betrieb auszuhelfen, ohne sich dabei rechtlich in einer Grauzone zu bewegen und Strafen zu riskieren. Das schafft nicht nur für alle Beteiligte die notwendige Rechtssicherheit sondern ist eine praxisnahe Lösung für Familienbetrieb.