Politik hinter den Kulissen
– was Kärnten bewegt
01.04.2014

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Auch wenn es für viele Unternehmer derzeit nicht auf ihrer To-Do-Liste steht, betrifft es trotzdem Viele. Die Rede ist vom Behindertengleichstellungsgesetz, beschlossen 2006, also quasi ein alter Hut. Wenn im Gesetz nicht eine Übergangsregelung bis Ende 2015 enthalten wäre, die vorsieht, dass der Zugang zum Betrieb (oder aber auch zur Homepage des Betriebes) barrierefrei ausgestaltet sein muss. Dafür Sorge tragen muss jeder Unternehmer, der Güter oder Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbietet. Wenn ein Friseur also z.B. keine Behindertenrampe oder ein Versicherungsmakler keinen Lift für sein Büro im 1. Stock hat, entspricht dies einer Diskriminierung und der Betrieb muss je Anlassfall eine Entschädigung von mindestens 1.000 Euro bezahlen.
Viel Zeit bleibt also nicht mehr, um bis zum Ende des nächsten Jahres die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Also bitte unbedingt auf die nächste Checkliste setzen und die entsprechenden Informationen über die Wirtschaftskammer beziehen.
Die Barrierefreiheit ist im Sinne einer Gleichbehandlung von Behinderten auf jeden Fall anzustreben, eine Gefährdung und Gängelung der Unternehmer ist aber dezidiert abzulehnen. Genauso wie der Vorstoß des Präsidenten des Zivilinvalidenverbandes Klaus Voget. Er will die Ausgleichstaxe, mit der sich Betriebe von der Pflicht, einen Behinderten zu beschäftigen, entlasten können, von 240-350 Euro/Monat auf 1200 Euro/Monat je 25 Mitarbeiter erhöhen. Für einen Betrieb mit 100 Mitarbeitern macht das schlappe 58.000 Euro im Jahr aus. Wie soll das erwirtschaftet werden?
Aufeinander Zugehen bringt sicher mehr als eine Bestrafungsaktion für die Unternehmer!

© Tinefoto

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